Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Betreuungsrecht

Unter Betreuungsrecht wird die Betreuung von alten und jungen Personen verstanden, die sich selbst krankheitsbedingt – sei es wegen körperlicher Gebrechen oder u.a. wegen Demenz – um ihre Angelegenheiten nicht mehr kümmern können.
Vorraussetzung ist aber, dass der Betroffene sich nicht mehr selbst um die übertragenen Angelegenheiten kümmern kann. Betreuung ist aber keine Entmündigung, d.h. der Wille des Betreuten ist maßgeblich.

Es gibt insoweit verschiedene Aufgabenkreise, die in der Betreuung übertragen werden können.
Z.B. werden Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, sowie Rentenversicherungsträger als ein möglicher Aufgabenkreis übertragen. Hierunter fällt, dass ich als Betreuerin die notwendigen Formulare an z.B. Sozialreferat oder Pflegekasse stelle, mit den Behörden telefoniere und eventuelle Behördengänge begleite, ebenso wie das Stellen von Rentenanträgen, vom ausfüllen der Formulare bis zur Begleitung zu den ärztlichen Gutachtern. Es besteht Unterstützung bei jeglichem Kontakt mit Behörden.
Ein weiterer Aufgabenkreis ist auch die Schuldenregulierung. In diesem Aufgabenkreis wird u.a. das außergerichtliche Insolvenzverfahren durchgeführt, sollte eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern scheitern
Bei der Notwendigkeit eines Umzuges in ein Alten- oder Pflegeheim unterstützt die Betreuung ebenfalls dahingehend, dass die Antragsstellung (Pflegekasse, Bezirk von Oberbayern) übernommen wird, sowie die Rückgabe der Wohnung an den Vermieter und die Kontrolle des Heimvertrages erfolgt.
Welche Aufgabenkreise in der Betreuung übertragen werden, ist auf den jeweiligen zu Betreuenden abzustellen, inwieweit Hilfebedarf besteht.

Selbstverständliche werden dieselben Aufgaben auch im Rahmen von Vollmachten übernommen, sollte Hilfebedarf und insoweit Geschäftsfähigkeit bestehen.
In diesem Fall ist die Einleitung eines Betreuungsverfahrens nicht notwendig, sondern der Mandant kann bestimmen, inwieweit eine Hilfestellung erfolgen soll.


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü