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Im Erbrecht wird in der Praxis häufig noch der Weg des eigenen Testamentes gewählt oder die Erblasser überlassen ihr Erbe den gesetzlichen Erben.
Streit ist hierbei vorprogrammiert, da gerade bei eigens verfassten Testamenten eine Umgangsprachliche Ausdrucksweise zu Missverständnissen führen kann.
Daher wird von mir bei dem Verfassen von Testamenten beraten.
Insoweit wird über die Gestaltungsmöglichkeiten, die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht und das Pflichtteilsrecht beraten.
Zusätzlich umfasst das Erbrecht aber auch die Überprüfung von Erbverträgen.
Eine Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich erfolgt bei mir.
Ebenso wird die Abwicklung von Erbfällen angeboten, d.h. von der Erbanmeldung, der Antragsstellung auf einen Erbschein, der Mithilfe bei der Testamentseröffnung vor Gericht, bis hin zur Nachlassverteilung.


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