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Die Beratung im Steuerrecht erfolgt vor allem auf dem Gebiet der Abgabenordnung, d.h. des Verfahrensrechts im Steuerrecht. Hierunter sind das Recht auf Einspruch bzw. Klage und die Verjährungsvorschriften ein Hauptpunkt.
Im Rahmen des Einkommenssteuerrecht werden Steuererklärungen für Rentner, Nichtselbständige und Selbständige (im Rahmen des Einnahme-Überschussrechners) erstellt bzw. eine Beratung über notwendige Inhaltes der Steuererklärung und Absatzmöglichkeiten angeboten.


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